Wir möchten mit Ihnen gemeinsam die richtige Unterstützung finden und erstellen mit Ihnen Ihr individuelles Pflegekonzept. Dies gilt sowohl für die Organisation als auch für die Finanzierung der Pflege und Betreuung.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenlos bei Ihnen zu Hause, in unseren Büroräumen oder bereits im Krankenhaus.
In vielen Fällen entwickelt sich der Hilfe- oder Unterstützungsbedarf langsam und schleichend, und es werden nur einige gezielte Hilfen nötig, wie der Wocheneinkauf oder das wöchentliche Bad.
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen es nötig ist, einmal oder auch mehrmals täglich Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Gerne helfen wir Ihnen dabei die Unterstützung zu finden, die Sie sich wünschen.
Grund- und Körperpflege
Im Bereich der Grund- und Körperpflege bieten wir folgende Leistungen an:
Die Pflegeversicherung
Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse ihrer Krankenversicherung stellen. Das Antragsformular ist in der Regel einfach auszufüllen, sollten Sie dabei Probleme haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nach Antragstellung meldet sich bei Ihnen der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) um mit Ihnen einen Begutachtungstermin zu vereinbaren. Sollte bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden, gruppiert der MDK Sie in einen der fünf Pflegegrade ein. Die Gutachter des MDK prüfen alle Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit. Entsprechend des Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob sie Ihrem Versicherten einen Pflegegrad zuerkennt oder seinen Antrag ablehnt. Der Prüfer ermittelt mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA (Fragenkatalog) nach einem Punktesystem den Grad der Selbstständigkeit des Antragstellers. Dabei gilt: je mehr Punkte der Antragsteller erhält, desto höher ist der ermittelte Pflegegrad.
Der Fragenkatalog bezieht sich auf folgende Bereiche:
Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen.
Pflegegrade
Die Leistungen der Pflegeversicherung können als Geldleistungen, Sachleistungen oder als eine Kombination aus beidem bezogen werden.
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege § 42a SGB XI
Sind Sie als pflegender Angehöriger vorübergehend an der Durchführung der Pflege gehindert, selbst erkrankt oder benötigen Sie dringend Urlaub, können Sie Leistungen für die Verhinderungspflege und die Leistungen der Kurzzeitpflege zu einem Entlastungsbudget zusammenlegen. Der gemeinsame Jahresbetrag beträgt dann 3.539,00 € pro Kalenderjahr. Das Entlastungsbudget kann maximal für 8 Wochen in Anspruch genommen oder über einen längeren Zeitraum stundenweise geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn Sie z.B. regelmäßige Termine außer Haus wahrnehmen müssen oder regelmäßig einem Hobby nachgehen möchten.
Die Leistungen können ab dem 01.07.2025 sofort nach Vorliegen des Pflegegrads und flexibel für beide Pflegearten genutzt werden. Es gibt keine zwei Budgets mehr.
Eine vorherige Antragstellung vor Durchführung der Verhinderungspflege ist nicht erforderlich. Mit der ersten Rechnung im Folgemonat der Leistungserbringung gilt die Anzeige als erfolgt.
Hierfür muss eine Abtretungserklärung an den Pflegedienst erfolgen.
Nicht verbrauchte Beträge verfallen am Jahresende und werden nicht ins Folgejahr übertragen.
Beträge die für das Jahr 2025 bereits verbraucht wurden, werden von dem Jahresbetrag abgezogen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Oft sind es zuerst die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, die bei zunehmenden körperlichen Einschränkungen Probleme bereiten. Fensterputzen, Betten beziehen, das Reinigen von Bad oder Fußböden sind oft die ersten Tätigkeiten, die nur noch mit sehr viel Mühe bewältigt werden können. Einkäufe können nicht mehr durchgeführt werden, weil die Taschen zu schwer sind oder die Wohnung nicht mehr alleine verlassen oder aufgesucht werden kann. Kleidung und Wäsche müssen gewaschen, getrocknet, gebügelt und gefaltet werden. Oftmals sind Angehörige mit waschen und einkaufen überlastet.
Hilfe im Haushalt ist eine Leistung der Pflegeversicherung und kann entsprechend über die Pflegekasse finanziert werden.
Sofern Sie pflegebedürftig sind, aber keine Leistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sondern ausschließlich das Pflegegeld ausgezahlt bekommen, müssen Sie in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung durch eine Pflegefachkraft abrufen. Diese Beratungsbesuche dienen dazu, die Patienten und pflegenden Angehörigen in allen Fragen rund um die Pflege zu beraten und zu unterstützen. Dies kann von der Erläuterung der verschiedenen finanziellen Möglichkeiten über praktische Hinweise zu Pflegetechniken oder arbeitserleichternden Handgriffen bis zur Empfehlung geeigneter Hilfsmittel alle denkbaren Aspekte einer häuslichen Pflegesituation umfassen. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Überprüfung des Pflegezustands der Patienten um der Pflegekasse gegenüber die korrekte Verwendung des Pflegegeldes sicher zu stellen.
Sie sind in Not, es geht Ihnen nicht gut oder Sie sind gestürzt und es ist niemand da, der Ihnen helfen kann? Für Situationen wie diese haben wir eine 24-Stunden-Rufbereitschaft eingerichtet. Hier werden Sie am Tag, in der Nacht, an den Wochenenden oder an Sonn- und Feiertagen von einer erfahrenen Pflegefachkraft betreut, die auch zu Ihnen nach Hause kommt, um Ihnen zu helfen.
Unsere Rufbereitschaft, ggf. in Kombination mit einem Hausnotrufsystem, gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die nötige Sicherheit.
Sehen Sie sich hier unseren Leistungskatalog an.
Bei akuten oder bei chronischen Erkrankungen kann Ihnen Ihr Arzt, um seine Therapie zu unterstützen oder diese sicherzustellen, eine häusliche Krankenpflege verordnen.
Folgende Leistungen gehören zur medizinischen Behandlungspflege:
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der häuslichen Krankenpflegeverordnung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.