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Leistungen

Wir möchten mit Ihnen gemeinsam die richtige Unterstützung finden und erstellen mit Ihnen Ihr individuelles Pflegekonzept. Dies gilt sowohl für die Organisation als auch für die Finanzierung der Pflege und Betreuung.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenlos bei Ihnen zu Hause, in unseren Büroräumen oder bereits im Krankenhaus.

Grundpflege

In vielen Fällen entwickelt sich der Hilfe- oder Unterstützungsbedarf langsam und schleichend, und es werden nur einige gezielte Hilfen nötig, wie der Wocheneinkauf oder das wöchentliche Bad.

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen es nötig ist, einmal oder auch mehrmals täglich Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Gerne helfen wir Ihnen dabei die Unterstützung zu finden, die Sie sich wünschen.

Grund- und Körperpflege

Im Bereich der Grund- und Körperpflege bieten wir folgende Leistungen an:

  • Körperpflege:
    • Waschen, Duschen, Baden
    • Mund- und Zahnpflege
    • Darm- und Blasenentleerung
    • Nagelpflege
  • Bewegung:
    • Aufstehen, Gehen, Stehen, Laufen, Treppensteigen, An- und Auskleiden, Zubettgehen, Begleitung zum Arzt
  • Beratung und Durchführung von vorbeugenden Maßnahmen gegen Dekubitus (Durch- oder Wundliegen), Thrombose, Kontrakturen (Versteifung), Lungenentzündung, Mangelernährung, Sturz, Schmerz, Inkontinenz
  • Ernährung: mundgerechte Zubereitung der Nahrung, Nahrung anreichen
  • Hauswirtschaft: Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Kochen, Spülen, Wäschepflege

Beratung zur Pflegebedürftigkeit

Die Pflegeversicherung

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse ihrer Krankenversicherung stellen. Das Antragsformular ist in der Regel einfach auszufüllen, sollten Sie dabei Probleme haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nach Antragstellung meldet sich bei Ihnen der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) um mit Ihnen einen Begutachtungstermin zu vereinbaren. Sollte bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden, gruppiert der MDK Sie in einen der fünf Pflegegrade ein. Die Gutachter des MDK prüfen alle Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit. Entsprechend des Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob sie Ihrem Versicherten einen Pflegegrad zuerkennt oder seinen Antrag ablehnt. Der Prüfer ermittelt mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA (Fragenkatalog) nach einem Punktesystem den Grad der Selbstständigkeit des Antragstellers. Dabei gilt: je mehr Punkte der Antragsteller erhält, desto höher ist der ermittelte Pflegegrad.

Der Fragenkatalog bezieht sich auf folgende Bereiche:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen.

Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Die Leistungen der Pflegeversicherung können als Geldleistungen, Sachleistungen oder als eine Kombination aus beidem bezogen werden.

Behandlungspflege

Bei akuten oder bei chronischen Erkrankungen kann Ihnen Ihr Arzt, um seine Therapie zu unterstützen oder diese sicherzustellen, eine häusliche Krankenpflege verordnen.

Folgende Leistungen gehören zur medizinischen Behandlungspflege:

  • Einnahme von Medikamenten
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionsverbände
  • Injektionen und Infusionen
  • Wundversorgung
  • Blutzuckermessungen
  • Vitalzeichenkontrolle
  • Katheterisieren
  • Versorgung von SPDK und PEG-Anlagen
  • Tracheostoma
  • Verabreichung von Klistieren und Einläufen
  • u.v.m.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der häuslichen Krankenpflegeverordnung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Beratung zu Finanzierung

Beratung

Die meisten Menschen werden im Laufe ihres Lebens, durch Alter, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, mit Situationen konfrontiert, in denen sie dringend Hilfe und Unterstützung benötigen.
Viele wissen nicht genau, was zu tun ist, oder wer in dieser Situation helfen könnte. Neben der völlig neuen und ungewohnten Lebenssituation entstehen viele Fragen.
Neben der Frage „wer kann mir überhaupt helfen“, ist es auch wichtig, Folgendes zu wissen:

  • Welche finanziellen Mittel stehen mir zur Verfügung und was muss ich tun, um diese in Anspruch nehmen zu können?
  • Welche Leistungen kann ich von diesem Geld bezahlen?
  • Was kann ich tun, wenn mein Unterstützungsbedarf viel größer ist als die Mittel, die mir zur Verfügung stehen?

Die Finanzierung von Unterstützung und Pflege ist ein sehr wichtiger Aspekt und bereitet dem Hilfesuchenden oft Probleme.
Die Scheu, Leistungen der Sozialversicherungen in Anspruch zu nehmen ist immer noch groß. Oft sind die Anträge kompliziert und umfangreich, für die Hilfebedürftigen und deren Angehörige stellt dies oft ein Problem dar.
Neben der Finanzierung ist die Organisation und Qualität der Unterstützung und Pflege ein weiterer wichtiger Punkt.
Werden Pflegebedürftige in ihrem zuhause versorgt, kann eine Vielzahl von Leistungserbringern in Anspruch genommen werden. Durch ein gut organisiertes Netzwerk kann ein Pflegebedürftiger ganz individuell, genau nach seinen Bedürfnissen, in seiner häuslichen Umgebung versorgt werden. Neben einer ausführlichen Beratung in allen pflegefachlichen Fragen vermitteln und unterstützen wir Sie bei der Suche nach weiteren zuverlässigen Anbietern ambulanter Leistungen, die Ihr Versorgungsnetzwerk vervollständigen. So  zum Beispiel:

  • Hausnotruf
  • Mahlzeitendienste
  • Tagespflege
  • Kurzzeitpflegen
  • Fußpflege
  • Krankengymnastik
  • etc.

Wie können Pflege und Betreuung finanziert werden?

Pflegekosten werden innerhalb eines festgelegten Rahmens durch die Pflegeversicherung übernommen. Voraussetzung ist, dass Ihnen ein Pflegegrad durch den MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) zuerkannt wurde. Kosten, die durch die Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden können, müssen privat übernommen werden. Bei Pflegebedürftigen, die die notwendige Pflege aus eigenen privaten Mitteln nicht bestreiten können, trägt das Sozialamt die entstehenden Kosten. Eine festgelegte Einkommensgrenze und eine Vermögensschongrenze dürfen dann nicht überschritten werden.

Pflegesachleistungen / Pflegegeld

Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen ausgezahlt. Bei der Wahl der Pflegesachleistungen entscheidet sich der Pflegebedürftige für pflegerische Hilfen durch einen Pflegedienst. Dieser rechnet seine Leistungen dann direkt mit der Pflegekasse ab. Bei der Kombination aus beidem mindert sich das Pflegegeld prozentual um die verbrauchte Summe der Pflegesachleistungen.

Pflegebe­dürftigkeit

Pflege­geld

Pflege­sachleistungen

Entlastungs­betrag

Pflegegrad 1

125,- €

Pflegegrad 2

316,- €

724,- €

125,- €

Pflegegrad 3

545,- €

1.363,- €

125,- €

Pflegegrad 4

728,- €

1.693,- €

125,- €

Pflegegrad 5

901,- €

2.095,- €

125,- €

Verhinderungspflege

Sind Sie als pflegender Angehöriger vorübergehend an der Durchführung der Pflege gehindert, selbst erkrankt oder benötigen Sie dringend Urlaub, können Sie Leistungen für eine Verhinderungspflege erhalten. Die Pflegekasse zahlt für Verhinderungspflege bis zu 1612,- € im Jahr. Die Verhinderungspflege kann maximal für 28 Tage in Anspruch genommen oder über einen längeren Zeitraum stundenweise geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn Sie z.B. regelmäßige Termine außer Haus wahrnehmen müssen oder regelmäßig einem Hobby nachgehen möchten. Sollten Sie in einem Jahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, können Sie die Hälfte dieses Budgets mit zur Verhinderungspflege nehmen und ebenfalls tage- oder stundenweise in Anspruch nehmen. Es stehen Ihnen dann 2418,- € als Verhinderungspflege zur Verfügung.

Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege kann Ihr pflegebedürftiger Angehöriger bis zu vier Wochen in ein Kurzzeitpflegeeinrichtung (stationäre Einrichtung) untergebracht werden. Dies kann im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend eine häusliche Pflege nicht möglich ist, erfolgen. Die Kosten der Kurzzeitpflege werden mit bis zu 1.774,- € im Jahr von den Pflegekassen übernommen. Jedoch müssen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung privat finanziert werden.

Hilfsmittelpauschale

Jedem Pflegebedürftigen steht eine Pflegemittelpauschale von 40,- € im Monat zu. Dieser Betrag kann zum Beispiel für Inkontinenzunterlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel oder ähnliches genutzt werden.

Hauswirtschaftliche Unterstützung/Betreuung

Hauswirtschaftliche Versorgung

Oft sind es zuerst die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, die bei zunehmenden körperlichen Einschränkungen Probleme bereiten. Fensterputzen, Betten beziehen, das Reinigen von Bad oder Fußböden sind oft die ersten Tätigkeiten, die nur noch mit sehr viel Mühe bewältigt werden können. Einkäufe können nicht mehr durchgeführt werden, weil die Taschen zu schwer sind oder die Wohnung nicht mehr alleine verlassen oder aufgesucht werden kann. Kleidung und Wäsche müssen gewaschen, getrocknet, gebügelt und gefaltet werden. Oftmals sind Angehörige mit waschen und einkaufen überlastet.

Hilfe im Haushalt ist eine Leistung der Pflegeversicherung und kann entsprechend über die Pflegekasse finanziert werden.

Betreuungsleistungen

Pflegende Angehörige, Ehemann oder Ehefrau, Tochter oder Sohn: nicht selten verbringen sie neben ihren alltäglichen Pflichten viel Zeit bei ihrem zu pflegenden Angehörigen. Hobby, eigene Interessen oder einfach nur Zeit zum Entspannen ist kaum vorhanden, selbst die Zeit zum Einkauf ist oft knapp bemessen.

Pflegende Angehörige benötigen Ruhepausen, Zeit zur Regeneration um wieder Kraft und Mut zu gewinnen, um so im Alltag ihre Angehörigen mit Ruhe, Engagement und Liebe versorgen zu können.

Unsere Betreuungsdienste werden speziell im Umgang mit demenziell erkrankten Menschen geschult. Sie sollen so den pflegenden Angehörigen die nötige Zeit zur Erholung verschaffen, um dem Alltag mit entsprechender Kraft und Ruhe begegnen zu können.

Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI

Sofern Sie pflegebedürftig sind, aber keine Leistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sondern ausschließlich das Pflegegeld ausgezahlt bekommen, müssen Sie in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung durch eine Pflegefachkraft abrufen. Diese Beratungsbesuche dienen dazu, die Patienten und pflegenden Angehörigen in allen Fragen rund um die Pflege zu beraten und zu unterstützen. Dies kann von der Erläuterung der verschiedenen finanziellen Möglichkeiten über praktische Hinweise zu Pflegetechniken oder arbeitserleichternden Handgriffen bis zur Empfehlung geeigneter Hilfsmittel alle denkbaren Aspekte einer häuslichen Pflegesituation umfassen. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Überprüfung des Pflegezustands der Patienten um der Pflegekasse gegenüber die korrekte Verwendung des Pflegegeldes sicher zu stellen.

24 Stunden Rufbereitschaft

Sie sind in Not, es geht Ihnen nicht gut oder Sie sind gestürzt und es ist niemand da, der Ihnen helfen kann? Für Situationen wie diese haben wir eine 24-Stunden-Rufbereitschaft eingerichtet. Hier werden Sie am Tag, in der Nacht, an den Wochenenden oder an Sonn- und Feiertagen von einer erfahrenen Pflegefachkraft betreut, die auch zu Ihnen nach Hause kommt, um Ihnen zu helfen.

Unsere Rufbereitschaft, ggf. in Kombination mit einem Hausnotrufsystem, gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die nötige Sicherheit.

Leistungskatalog

Sehen Sie sich hier unseren Leistungskatalog an.